Unterlagen für Ihre Immobilie online anfordern

Angaben zum Grundstück oder der Immobilie, Ihre Vorteile



Grundbuchauszug beantragen und anfordern online

Grundbuchauszug beantragen online

Wie ist der Ablauf der Beantragung?

In unserem Online-Formular geben Sie die erforderlichen Daten zu Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück ein und wählen Ihre gewünschten Auszüge/Dokumente. Zusätzlich geben Sie noch relevante persönliche Daten an, wie z.B. Ihre Anschrift. Nach Eingang Ihrer Bestellung erstellen wir die notwendigen Anträge und versenden diese an die zuständigen Behörden. Die Behörde prüft nun die Anträge, erstellt Ihre gewünschten Dokumente und sendet Ihnen diese direkt per Post oder E-Mail zu.

Wie ist der Ablauf der Beantragung?

Nachfolgend sind die jeweiligen Dokumente gelistet, mit den Bedingungen, wer die Dokumente u.a. anfordern darf: Grundbuchauszug:
  • Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks/der Immobile
  • Personen, die im Grundbuch eingetragen sind (auch Gläubiger)
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben
  • Personen, die eine Vollmacht einer berechtigten Person. z.B. Eigentümer, besitzen
  • Personen, die ein Kaufinteresse, mit z.B. einem Entwurf des Kaufvertrages, nachweisen können
Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte / Katasterkarte): Allgemeine Informationen aus dem Liegenschaftskataster sind für jeden Bürger zugänglich. Wenn Sie jedoch auf der Karte einen Eigentümernachweis wünschen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen:
  • Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks/der Immobile
  • Personen, die im Grundbuch eingetragen sind (auch Gläubiger)
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben
  • Personen, die eine Vollmacht einer berechtigten Person. z.B. Eigentümer, besitzen
  • Personen, die ein Kaufinteresse, mit z.B. einem Entwurf des Kaufvertrages, nachweisen können
Kopie der Teilungserklärung:
  • Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks/der Immobile
  • Personen, die im Grundbuch eingetragen sind (auch Gläubiger)
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben
  • Personen, die eine Vollmacht einer berechtigten Person. z.B. Eigentümer, besitzen
  • Personen, die ein Kaufinteresse, mit z.B. einem Entwurf des Kaufvertrages, nachweisen können
Altlastenauskunft: Allgemeine Informationen aus dem Altlastenkataster sind für jeden Bürger zugänglich. Baulastenverzeichnis:
  • Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks/der Immobile
  • Personen, die im Grundbuch eingetragen sind (auch Gläubiger)
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben
  • Personen, die eine Vollmacht einer berechtigten Person. z.B. Eigentümer, besitzen
  • Personen, die ein Kaufinteresse, mit z.B. einem Entwurf des Kaufvertrages, nachweisen können
Bebauungsplan: Allgemeine Informationen aus dem Bebauungsplan sind für jeden Bürger zugänglich. Erschließungsbescheinigung:
  • Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks/der Immobile
  • Personen, die im Grundbuch eingetragen sind (auch Gläubiger)
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben
  • Personen, die eine Vollmacht einer berechtigten Person. z.B. Eigentümer, besitzen
  • Personen, die ein Kaufinteresse, mit z.B. einem Entwurf des Kaufvertrages, nachweisen können

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Nach Eingang Ihrer Bestellung erstellen wir Ihre Anträge für Ihre gewählten Dokumente und versenden diese, in der Regel, innerhalb weniger Minuten, an die zuständigen Behörden.

Der Bearbeitungszeitraum auf den Behörden beträgt in der Regel zwischen 3 bis 7 Werktage. In seltenen Fällen, u.a. wegen eines hohen Anfrageaufkommens, kann die Bearbeitung jedoch auch einmal länger dauern.

Die Dokumente erhalten Sie dann per Post und in manchen Fällen auch direkt per E-Mail.

Was sind hier die Vorteile für mich?

Sparen Sie sich die Zeit und Ihre Nerven, die zuständigen Behörden und Bedingungen für die Beantragung, wie z.B. Formulare, ausfindig zu machen. Gerade wenn Sie mehre Immobilen verwalten, eine geerbt haben, oder eine kaufen wollen, kann dies sehr undurchsichtig sein, wie und wo Sie den Antrag stellen müssen. Mit unserem Service können Sie bequem mehrere unterschiedliche Dokumente für Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück in nur einem Prozess beantragen. Und dies kontaktlos zur Behörde, bequem von zu Hause, ohne Drucker und ohne Weg zur Post. Ihr Vorteil: Wir benötigen nur die Daten zu Ihrer Immobile und zu Ihrer Person, und den Rest machen wir, sodass die Anträge sicher bei den zuständigen Behörden eingehen.

Verschwenden Sie keine Zeit - Beantragen Sie Ihre Dokumente online

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Einfache Beantragung

Wir übernehmen jede Arbeit. Sie müssen nicht Ihr Haus verlassen! Sie müssen nur unser selbsterklärendes Formular ausfüllen (ca. 5 Minuten). Ihre Daten sind bei uns sicher. Wir handeln ausschließlich nach der DSGVO.

Grundbuchauszug

Im Grundbuch werden relevante Informationen zu einem Grundstück an zentraler Stelle gesammelt. Über die Grundbuchämter ist die Einsichtnahme in die Unterlagen möglich. Die dabei herausgegebene Abschrift wird als Grundbuchauszug bezeichnet.

Flurkarte

Die Flurkarte – auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt – ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften und bildet zusammen mit der Schätzungskarte den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters.

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung bezeichnet die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. In der Teilungserklärung wird also die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer regelt.

Baulastenverzeichnis

Im Baulastenverzeichnis ist aufgeführt, welche Baulasten auf einem bestimmten Grundstück liegen. Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grund und Boden zu dulden, zu unterlassen oder auszuführen.

Altlastenverzeichnis

Bei einem Altlastenkataster handelt es sich um ein Register zur einheitlichen Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Daten zu altlastenverdächtigen Flächen, Altlasten, Verdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen. Die Daten werden von den Umweltämtern der Länder oder der Kommunen in Datenbanken gespeichert.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (auch B Plan genannt) wird aus den übergeordneten Flächennutzungsplänen der Gemeinde heraus entwickelt und regelt die mögliche Nutzungsart und Bebauung von Gebieten und/oder Grundstücken.

Erschließungsbesch

Die Erschließungsbeitragsbescheinigung bzw. Anliegerbescheinigung ermöglicht den Einblick in potenzielle Zahlungsverpflichtungen, die noch Jahre nach der Fertigstellung einer Immobilie auftreten können und mit dem Erwerb einer Immobilie auf den neuen Eigentümer übergehen.

Formular ausfüllen

Wir leiten Sie durch die einfachen wenigen Schritte des Formulars. Dabei werden alle nötigen Daten abgefragt, die wir benötigen um Ihren Antrag zu bearbeiten

Bearbeitung durch die zuständigen Behörden

Wenn alle notwendigen Daten vorliegen und überprüft wurden, geben wir Sie an die zuständigen Behörden weiter.

Fordern Sie jetzt die Unterlagen für Ihre Immobilie an!

Dokument Beantragen

Bearbeitung durch die zuständigen Behörden



Vorteile

Einfacher Assistent. In nur wenigen Schritten, leiten wir Sie zu den fertigen Anträgen. Kontaktlos zur Behörde. Sparen Sie sich die einzelne Kontaktaufnahme mit den unterschiedlichen Behörden. Datenschutz. Datenschutz nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auch für Firmenkunden. Auch als Firmenkunde, profitieren Sie von unserem Service. Kein Weg zur Post. Wir versenden die Anträge für Sie an die zuständigen Behörden. Kein Drucker notwendig. Sie können bei uns alles online ausfüllen. Wir übernehmen den Versand für Sie. Bei uns können Sie bequem online bezahlen

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